Versicherung
Wenn Sie mit einem AMÖ-Möbelspediteur umziehen, müssen Sie sich um Ihren Hausrat keine Sorgen machen. Die AMÖ-Spediteure sind Unternehmer gemäß Güterkraftverkehrsgesetz. Das bedeutet, sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden ausgleicht, für die der Unternehmer verantwortlich ist.. >weiter<
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Tipps
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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nach dem, welcher Betrag höher ist.
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