Versicherung
Wenn Sie mit einem Fachspediteur umziehen, müssen Sie sich um Ihren Hausrat keine Sorgen machen. Möbelspediteure sind Unternehmer gemäß Güterkraftverkehrsgesetz. Das bedeutet, sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden ausgleicht, für die der Unternehmer verantwortlich ist.. >weiter<
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Tipps
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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nach dem, welcher Betrag höher ist.
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